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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)

    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388

    Preis: 45.00 € | Versand*: 0 €
  • Kann Arbeitgeber Browserverlauf ansehen?

    Ja, Arbeitgeber können den Browserverlauf ihrer Mitarbeiter einsehen, wenn sie über entsprechende Überwachungssoftware verfügen. Dies ist jedoch in vielen Ländern rechtlich umstritten und kann gegen Datenschutzgesetze verstoßen. Arbeitgeber sollten transparent sein und ihre Mitarbeiter darüber informieren, wenn sie deren Internetaktivitäten überwachen. Es ist ratsam, die Unternehmensrichtlinien in Bezug auf die Nutzung von Unternehmensgeräten und -netzwerken zu überprüfen, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine klare Kommunikation über Datenschutz und Privatsphäre am Arbeitsplatz pflegen.

  • Kann Arbeitgeber Amtsarzt verlangen?

    Ja, Arbeitgeber können unter bestimmten Umständen verlangen, dass ihre Mitarbeiter einen Amtsarzt aufsuchen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es um die Feststellung der Arbeitsfähigkeit oder die Klärung von gesundheitlichen Einschränkungen geht, die die Arbeitstauglichkeit beeinträchtigen könnten. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber die Privatsphäre und die Rechte des Arbeitnehmers respektiert und nur dann einen Amtsarztbesuch verlangt, wenn es wirklich notwendig ist. In solchen Fällen sollte der Arbeitnehmer über die Gründe für den Amtsarztbesuch informiert werden und die Möglichkeit haben, eine zweite Meinung einzuholen. Letztendlich sollte die Anforderung eines Amtsarztbesuchs immer im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und arbeitsrechtlichen Vorschriften stehen.

  • Müssen Arbeitgeber Drogentests durchführen?

    In den meisten Ländern gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, Drogentests durchzuführen. Es gibt jedoch bestimmte Branchen, in denen Drogentests aufgrund der Sicherheitsanforderungen vorgeschrieben sein können, wie zum Beispiel im Transportwesen oder in der Luftfahrt. In einigen Fällen können Arbeitgeber auch Drogentests als Teil ihrer internen Richtlinien oder Verträge mit Mitarbeitern durchführen.

  • Darf mein Arbeitgeber das?

    Um diese Frage zu beantworten, müssten mehr Informationen über die spezifische Situation gegeben werden. In der Regel gibt es jedoch bestimmte gesetzliche Bestimmungen und Arbeitsverträge, die die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Es ist ratsam, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Gewerkschaft zu wenden, um eine genaue Antwort auf diese Frage zu erhalten.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

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  • Was sind Sozialleistungen Arbeitgeber?

    Was sind Sozialleistungen Arbeitgeber? Sozialleistungen Arbeitgeber sind Leistungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt anbieten, um deren Wohlbefinden und Zufriedenheit zu steigern. Dazu gehören beispielsweise Krankenversicherung, Altersvorsorge, betriebliche Gesundheitsförderung, Weiterbildungsmöglichkeiten oder auch flexible Arbeitszeitmodelle. Diese Leistungen dienen nicht nur dazu, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren, sondern auch um das Image des Unternehmens zu stärken und als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Sozialleistungen Arbeitgeber können je nach Unternehmen und Branche variieren und sind oft ein wichtiger Faktor bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung.

  • Wann darf Arbeitgeber Gehalt kürzen?

    Arbeitgeber dürfen das Gehalt ihrer Mitarbeiter in der Regel nicht einseitig kürzen. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Gehaltskürzungen zulässig sind, wie zum Beispiel bei einer betriebsbedingten Kündigung oder einer Insolvenz des Unternehmens. Auch bei einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann das Gehalt gekürzt werden. Es ist wichtig, dass solche Maßnahmen rechtlich einwandfrei sind und im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlichen Rat einholen, um seine Rechte und Pflichten zu kennen.

  • Wann muss Arbeitgeber verpflegungspauschale zahlen?

    Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern eine Verpflegungspauschale zahlen, wenn diese auswärts tätig sind und dadurch zusätzliche Verpflegungskosten entstehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Mitarbeiter auf Dienstreisen sind oder auswärts übernachten müssen. Die Höhe der Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Vorgaben und kann je nach Land und Dauer des Aufenthalts variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben zur Verpflegungspauschale einhalten, um steuerliche Vorteile zu nutzen und ihren Mitarbeitern eine angemessene Vergütung für zusätzliche Verpflegungskosten zu gewähren.

  • Kann Arbeitgeber einfach Schichtarbeit anordnen?

    Kann Arbeitgeber einfach Schichtarbeit anordnen? Ja, grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber erlaubt, Schichtarbeit anzuordnen, sofern dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt ist. Es gibt jedoch gesetzliche Regelungen, die die Arbeitszeit und Pausen bei Schichtarbeit regeln. Arbeitnehmer haben auch das Recht auf eine angemessene Vorankündigung von Schichtplänen und auf Ausgleichszeiten für Nacht- und Wochenendschichten. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die Arbeitsbedingungen einig sind und dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.